IndoorSpotlights Bulbs

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Indoorspotlights LED

Die zuständige Behörde hat vor Anordnung oder Erteilung einzelfallbezogen die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und die mit der geplanten Maßnahme verbundenen Verkehrsbehinderungen zu prüfen, und dazu ggf. andere Stellen (u. a. Polizei, Feuerwehr, Salzlandkreis, Abfallwirtschaftsbetrieb, ÖPNV) anzuhören, bzw. von diesen Stellungnahmen einzuholen.

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LEDspotlights Ceiling

Ungesicherte und/oder unerlaubt abgestellte Container im öffentlichen Straßenraum stellen aufgrund der Eigenschaft als Hindernis eine erhebliche Gefahr und daher mindestens eine Ordnungswidrigkeit, und bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ggf. sogar eine Straftat dar. Sie müssen bei Feststellung von den Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend geahndet werden.

Wie eine korrekte Verkehrssicherung eines Containers im Straßenverkehr im Normalfall auszusehen hat, können Sie anhand der Grafiken im Anhang sehen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Sicherung mit der erforderlichen Sachkunde (Nachweis von erworbenen Fachkenntnissen im Straßenverkehrsrecht) rechtskonform durchführen zu können, was bei den meisten Antragstellern der Fall sein dürfte, benötigen Sie einen professionellen Verkehrssicherungsdienstleister. Die zusätzlichen Kosten sind entsprechend mit einzuplanen. Die Stadt Schönebeck als örtliche Straßenverkehrsbehörde erbringt für Dritte keine Verkehrssicherungsdienstleistungen und stellt auch keine Verkehrszeichen und/oder -elemente zur Verfügung.

Spotlights Outdoor

Republikstraße15. Oktober bis 6. November 2024Einmündungsbereich Felgeleber StraßeReparatur der Fahrbahn(Stand: 30.10.2024)

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Schönebeck (Elbe), Magdeburger Straße, L 51 zwischen Einmündung Am Hummelsberg und Kreisverkehr Hohendorfer Str./Welslebener Str. Vollsperrung vom 30.09.2024 bis 30.10.2024 verlängert bis voraussichtlich 29.11.2024

Schönebeck, Leipziger Str., L 51 zwischen Wilhelm-Hellge-Straße und Am Solgraben halbseitige Sperrung mit Vollsperrung Gehweg vom 07.10.2024 bis 29.11.2024

IndoorSpotLights Home Depot

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Mit der Aufstellung eines Containers auf öffentlichen Straßen und Wegen wird grundsätzlich ein Hindernis im öffentlichen Verkehrsraum erzeugt (Hindernisverbot gem. § 32 Straßenverkehrsordnung). Deshalb ist im Rahmen der besonderen Gefahrenabwehr im Straßenverkehr in den meisten Fällen eine entsprechende einzelfallbezogene Verkehrssicherung und -regelung nach verkehrsbehördlicher Anordnung Voraussetzung. Eine ggf. erforderliche straßenrechtliche Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bekommen Sie im Grunde nur unter dieser Voraussetzung.

Lindenstraßeab Montag, 12. August 2024 bis 1. Mai 2025Dr.-Lohmeyer-Straße bis RüsternstraßeAusbau Lindenstraße(Stand: 19.7.2024)

B 246a, Ortsumgehung Schönebeck, Halbseitige Sperrung der Elbauenbrücke14. Oktober - 15. November (mit zwischenzeitlicher Vollsperrung vom 28. Oktober - 1. November)Brückenprüfung als Tages- und WanderbaustelleUmleitung für LKW erfolgt großräumig über die A 14 und B 184 (Calbe, Aken, Dessau)Umleitung für PKW erfolgt über die Ernst-Thälmann-Brücke in Schönebeck

Aufgrund der behördlicherseits erforderlichen Arbeitsschritte, sind Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung oder Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis generell mindestens zwei Wochen, bzw. bei erforderlichen Vollsperrungen mindestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu stellen. Ohne die Einhaltung dieser Fristen werden Anträge von der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Werden Maßnahmen ohne Anordnung bzw. Erlaubnis begonnen, werden ggf. sofortige Baustopps bzw. die Entfernung des Hindernisses angeordnet, und Anzeigen aufgrund des gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Straßenverkehr erstattet