Das Beratungsunternehmen Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult hat im Auftrag des Eigentümerverbands Haus und Grund die Lage in den hundert größten deutschen Städten untersucht. Zuletzt wurden demnach für ein typisches Einfamilienhaus im nordrhein-westfälischen Witten 771 Euro jährlich fällig, im bayerischen Regensburg aber nur 335 Euro.

In 26 der untersuchten Städte - also bei mehr als einem Viertel - wurde der Hebesatz seit 2021 demnach erhöht. Duisburg senkte ihn. Auch Berlin hat im Juni beschlossen, den Hebesatz ab 2025 deutlich zu senken. Zu den günstigsten Bundesländern gehört der Untersuchung zufolge Bayern mit einem durchschnittlichen Grundsteuerbetrag von 419 Euro. Deutliche Erhöhungen habe es besonders in Rheinland-Pfalz gegeben. Für ihr Ranking legten die Autoren der Untersuchung die Grundsteuerhebesätze der 100 größten Stadt vom Juni 2024 zugrunde.

Zweitgünstigste Stadt ist den Angaben zufolge Koblenz, gefolgt von Erlangen, Ulm sowie Düsseldorf und Ratingen, die sich Platz 5 teilen. Zweitteuerste Stadt ist Offenbach am Main, etwas weniger teuer sind Mülheim an der Ruhr, Darmstadt und Duisburg.

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Gleichzeitig wissen viele von ihnen noch nicht, wie viel sie im nächsten Jahr zahlen müssen. Ab 2025 wird die Grundsteuer nämlich nach einer neuen Berechnungsmethode festgelegt.

Im Durchschnitt lag die Grundsteuer in den hundert untersuchten Städten demnach bei 499 Euro pro Jahr, was einem Anstieg gegenüber der letzten Untersuchung 2021 von 4,5 Prozent entspreche.

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Das Bundesverfassungsgericht hat diese Reform gefordert, da derzeit mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wird – in Ostdeutschland mit Werten von 1935, in Westdeutschland von 1964. Künftig werden die Bundesländer teils unterschiedliche Berechnungsmethoden anwenden, die teilweise umstritten sind. Erste Klagen gegen diese Methoden sind bereits anhängig. Dennoch bleibt eines unverändert: Die Gemeinden haben durch ihre Hebesätze weiterhin das letzte Wort bei der Steuerhöhe.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen. Vor der Corona-Pandemie machte sie etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus, mit denen unter anderem Straßen, Schwimmbäder oder Theater finanziert werden. Es handelt sich um eine jährliche Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, die Vermieter über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen können. Die Höhe der Steuer hängt vom Grundstück, dem darauf befindlichen Gebäude und dem kommunalen Hebesatz ab. Für die meisten Wohnungseigentümer beläuft sich die Steuer auf einige Hundert Euro pro Jahr, während sie bei den Eigentümern von Mietshäusern oft vierstellige Beträge erreicht.

Wie viel im kommenden Jahr - nach Inkrafttreten der Reform - zu zahlen ist, wissen bisher die wenigsten Hausbesitzer. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, beklagte in der "Bild am Sonntag", rund 90 Prozent der Immobilienbesitzer fehle diese Information. "Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform", sagte er. Warnecke warnte, Millionen Haushalte müssten mit deutlich höheren Kosten rechnen, denn angesichts der leeren kommunalen Kassen könnten die Kommunen stärker zulangen.